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Fördermitgliedschaft, Spenden und sonstige Zuwendungen – Allgemeine Bestimmungen

Es besteht die Möglichkeit, dem Verein als Fördermitglied beizutreten. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Vereins ideell und finanziell, ohne selbst in den Organen des Vereins mitzuwirken. Die Aufnahme sowie der Austritt erfolgen nach denselben Regelungen wie bei ordentlichen Mitgliedern.

Die Höhe der Förderbeiträge liegt im freien Ermessen der Fördermitglieder. Sie wird bei Eintritt in den Verein festgelegt und kann jederzeit in Absprache mit dem Vorstand angepasst werden. Beiträge von Fördermitgliedern werden jeweils zum 15. eines Monats fällig.

Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und sind nicht wählbar in den Vorstand des Vereins.

Spenden und sonstige finanzielle Zuwendungen

Spenden an den Verein sind jederzeit möglich und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Der Verein ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften auszustellen.

Neben Spenden können dem Verein auch sonstige Geld- oder Sachzuwendungen in Form von Schenkungen, Vermächtnissen oder ähnlichen freiwilligen Leistungen zugewendet werden. Solche Zuwendungen werden ausschließlich zur Verfolgung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet. Der Verein behält sich vor, Zuwendungen im Einzelfall abzulehnen, sofern sie mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins nicht vereinbar sind.